Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gemäß Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die Behörde am Dienstag mit. „Die Ermittlungen haben auch keine […]
↧