Im Streit um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen eine Schlappe in Karlsruhe erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten unabhängig voneinander den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Die Beschwerdeführer hatten mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit beklagt. Das Gericht traf …
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