Die Tierschutzpartei ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF gescheitert. Der Antrag sei am Sonntag abgelehnt worden, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Er war darauf gerichtet, das ZDF und den NDR zu verpflichten, bei allen Präsentationen von vorläufigen amtlichen Endergebnissen der Landtagswahlen in …
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